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Beamten Rechtsschutz – worauf es ankommt

Beamten Rechtsschutz

Der Beamte ist, im Gegenzug zum Angestellten, durch seine Dienst-verrichtende Tätigkeit speziell abgestimmt zu versichern. Das gilt für viele verschiedene Arten von Versicherungen, auch, im Bereich der Rechtsschutz-Versicherung.

Doch was nützt die „beste“ Rechtsschutzversicherung, wenn die allgemeinen Bedingungen nicht greifen?

Deswegen beschäftigt sich dieser Blogbeitrag mit den wichtigsten Bedingungen einer Rechtsschutzversicherung!

Korrespondenzanwalt

Nichts ist vermutlich ärgerlicher, als im Ausland einen Streitfall zu erleben – vor allem, wenn dieser auch noch vor Gericht geht. Doch was ist, wenn Sie in Ihrem Urlaub in den USA waren? Wer kümmert sich dann um die Sachbearbeitung und die Vertretung vor Ort? 

Achten Sie unbedingt darauf, dass in Ihrer Rechtsschutzversicherung ein Korrespondenzanwalt mitversichert ist. 

Dieser Anwalt ist ein am Wohnsitz der Gegenpartei tätiger Anwalt und kann Sie bei einem Prozess vor Gericht vertreten, oder zumindest zwischen Ihnen und der anderen Partei vermitteln.

Das setzt natürlich eine weltweite Deckung Ihrer Rechtsschutzversicherung voraus – was auch nicht immer üblich ist.

Außergerichtliche Streitbeilegung – Mediationsverfahren

Immer öfter werden Kläger und Beklagte dazu angehalten, Streitigkeiten nicht vor Gericht zu verhandeln, insofern das möglich ist. Hintergrund dessen ist, dass die Behörden und ebenso die Justiz mit der Bearbeitung der Sachverhalte überlastet sind.

Tatsächlich lassen sich auch viele Sachverhalte, wo Menschen eine unterschiedliche Meinung vertreten, durch die Kommunikation der Anwälte untereinander regeln. Oder in einer Art „Verhandlung“ wo Sie mit Ihrem Anwalt an einem Tisch sitzen und die andere Seite des Tisches die Gegenpartei einnimmt. 

Diese Verfahren werden als „Mediationsverfahren“ bezeichnet. Damit aber auch solche außergerichtlichen Streitbeilegungen von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden, sollten Sie unbedingt „Mediationsverfahren“ mitversichern.

Beamten Rechtsschutz

Strafkaution

Was erstmal abstrakt klingt, ist im Endeffekt gar nicht so absurd. Wer des Öfteren im Ausland unterwegs ist, der sollte ganz besonders auf diesen Punkt achten. Denn gerade in einigen Ländern außerhalb deutscher Grenzen, geht man auch für einfache Verkehrsdelikte ziemlich zügig hinter Gittern. 

Um eine Inhaftierung bis zum gerichtlichen Prozess zu vermeiden, kann die Rechtsschutzversicherung eine sogenannte Strafkaution hinterlegen. Dies ist eine Geldzahlung, die (meist als Darlehen) der Versicherer an die Behörde zahlt. 

Wenn dann im Nachgang die Klage gegen Sie fallen gelassen wird, erhält der Versicherer sein Darlehen zurück. Wenn Sie inhaftiert werden sollten oder eine alternative Geldstrafe verhängt wird (die sie begleichen), erhält der Versicherer ebenso sein Darlehen zurück. 

Nur, wenn Sie die ggf. gegen Sie erlassene Haftstrafe nicht antreten sollten oder die Strafkaution als Bußgeld oder Strafzahlung einbehalten wird, so müssen Sie dem Versicherer das Darlehen zurück zahlen.

Wichtig ist ebenso, dass Sie dabei darauf achten, wie hoch die Strafkaution maximal ist. Bei den meisten Versicherern sind das 100.000€ – die Strafkaution kann aber auch bis zu 1 Million Euro oder sogar unbegrenzt abgesichert werden.

Folgeereignistheorie

Bei der Rechtsschutzversicherung ist es so, dass diese nur dann leistet, wenn der eingetretene Fall nach dem Beginn der Versicherung eintritt. Wartezeiten lasse ich bei diesem Gedankenspiel unbeachtet. 

Mit der Folgeereignistheorie, wird es doch zumindest angenehmer für Sie. Hier ist es nämlich so, dass nicht das ursprüngliche, den Schaden auslösende Ereignis, im Versicherungszeitraum liegen muss. In diesen Zeitraum muss nur der entstehende Schaden liegen.

Da das in der Theorie eventuell schwer zu verstehen ist, hier nochmal ein praktisches Beispiel:

  • ein Arzt verschreibt ein falsches Medikament Ende 2019, was Sie nicht wissen können und es einnahmen
  • Sie schließen eine Rechtsschutzversicherung Anfang des Jahres 2020 ab
  • im März 2020 haben Sie nachweislich Erkrankungen durch dieses Medikament und verlangen Schadensersatz

In diesem Fallbeispiel greift die Rechtsschutzversicherung, wenn Folgeereignistheorie versichert ist.

Schlussfolgerung

Haben Sie diese allgemeinen Versicherungsbedingungen geprüft und Sie sind in Ihrer Rechtsschutz enthalten? Dann Glückwunsch dazu – der allgemeine Teil ist damit geschafft. Doch leider ist das nur eine Seite der Medaille, die es zu betrachten gilt.

Haben Sie diese Bedingungen nicht geprüft, weil Sie davon keine Ahnung haben (wollen)? Dann schreiben Sie mir gern, ich helfe Ihnen dabei!

Explizit bei Beamten im Dienst haben Sie eine Reihe an speziellen Bedingungen, die ebenso bedeutend sind. Worauf es dabei konkret ankommt, damit beschäftigt sich dieser Blogbeitrag.

Viel Spaß beim Lesen, bei Fragen bin ich gern für Sie da.

Über den Autor:

Peter Hennig

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