Currently set to Index
Currently set to Follow
Zum Inhalt springen

Beamten Unfallversicherung

Beamten-Unfallversicherung

Schnell ist es passiert, ob im Einsatz oder in der Freizeit, beim Sport oder daheim: Das Knie macht nicht mehr, was es soll.

Sie sind zwar noch in der Lage zu laufen und evtl. sogar zu rennen, doch die Bewegungsmöglichkeiten bleiben eingeschränkt.

Was nicht zwangsläufig zu einer Dienstunfähigkeit führt, kann dennoch enorme Kosten mit sich bringen, zum Beispiel:

  • Die Notwendigkeit, das Auto auf Handgas umbauen zu lassen
  • die Wohnung oder das Haus umbauen zu lassen
  • Prothesen und andere Hilfsmittel anzuschaffen und so weiter…

Wenn ein Arzt aufgrund eines Unfalls also bleibende Schäden diagnostiziert, dann ist es Zeit, für die Unfallversicherung, einzuspringen.

Doch was nützt die beste Unfallversicherung mit für den Beamten ergänzten, notwendigen Klauseln (Eigenbewegung, Infektion und Co. -> mehr dazu, hier klicken), wenn die allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht greifen?

Versicherungssumme

Das mit Abstand wichtigste ist, dass die abgesicherte Summe korrekt ist. Nun gibt es bei der Unfallversicherung eine Grundsumme, sowie eine Versicherungssumme. Die Versicherungssumme ist ein Geldbetrag, dessen Höhe sich danach richtet, was Sie im Laufe der Zeit bis zum Rentenbeginn noch verdienen werden. Im besten Falle berücksichtigen Sie hier auch die 3%ige Inflation pro Jahr, um der Geldentwertung entgegenzuwirken.

Die Grundsumme berechnet sich darauf mithilfe eines Faktors, abgeleitet von der Versicherungssumme.

Die Versicherungssumme ist im Idealfall das 3,5-fache von der Grundsumme. Man spricht in solch einem Fall von einer 350%igen Progression. Es ist äußerst wichtig, dass der Multiplikator nicht darüber liegt (5-fache oder 10-fache), sondern sich an den 3,5-fachen orientiert. Die Progression ist nämlich maßgeblich dafür, wie viel Geld Sie in Abhängigkeit zum Grad der Invalidität erhalten. Weitere Ausführungen dazu würden hier den Rahmen sprengen. Ich erkläre Ihnen das jedoch gerne in einem kurzen Gespräch.

Beamten Unfallversicherung

Mitwirkungsanteil

Stimmt nun die Versicherungssumme und liegt ein versicherter Unfall vor, so heißt das noch lange nicht, dass Sie auch zu Ihrem Geld kommen. Der Arzt, welcher den Grad der Invalidität bei Ihnen feststellt, hat noch eine weitere Aufgabe. Er prüft im Rahmen der Begutachtung, ob in Ihrem Körper bereits Schäden oder Erkrankungen bestanden haben.

Sollte dem so sein, so wird weiterhin festgelegt, zu wie viel Prozent diese bereits bestehenden Erkrankungen/Schäden nun am Bleiben des durch den Unfall entstandenen Schadens mitwirken. Sollte dieser Mitwirkungsanteil den versicherten Prozentsatz (meistens 25-40 %) übersteigen, so erhalten Sie einen drastischen Abzug der eigentlich auszuzahlenden Summe.

Diabetes allein hat bereits einen Mitwirkungsanteil von 75 %.

Es gibt leider nur wenige Gesellschaften, die es ermöglichen, einen 100%igen Mitwirkungsanteil abzusichern.

Stimmverlust

Normalerweise zieht der Verlust der Stimme eine 100%ige Invalidität nach sich. Das würde bedeuten, Sie bekommen die volle Versicherungssumme ausgezahlt – eigentlich. Warum „eigentlich“? Weil bei den meisten Gesellschaften der Stimmverlust in den Versicherungsbedingungen nicht klar geregelt ist. Das bedeutet, man muss mit dem Versicherer in die Verhandlung gehen und auf dessen guten Willen hoffen.

Der Verlust einer Grundfähigkeit wie des Sprechens sollte immer eine hohe Versicherungsleistung nach sich ziehen, denn was bleibt einem noch an Alternativen auf dem Arbeitsmarkt, wenn man nicht mehr in der Lage ist zu sprechen?

Zahnersatz

Ein auch sehr häufig unterschätzter Fakt ist die Leistung bei Zahnersatz. Gehen bei einem Unfall Zähne verloren oder werden irreparabel beschädigt, so zahlen einige Unfallversicherungen in der Regel zwischen 5.000 – 10.000 € aus.

Wer sich schonmal mit dem Thema Zahnbehandlung und Zahnersatz beschäftigt hat, weiß, wie unfassbar teuer Zähne sein können. Dementsprechend kommt man mit 10.000 € Versicherungsleistung auch nicht wirklich weit. 

Auch hier gibt es wieder eine Handvoll Gesellschaften, die den Zahnersatz unbegrenzt absichern. Damit wird Ihnen auch im schlimmsten Fall das strahlende Lächeln erhalten bleiben.

Fazit

Eine geeignete Unfallversicherung zu finden ist nicht nur aufgrund der Versicherungsbedingungen schwer, sondern diese auch noch korrekt zu berechnen ist der Laie nicht imstande. Hier empfiehlt es sich durch einen Fachmann einen Marktvergleich durchführen zu lassen. 

Mittels Software ist ein Makler in der Lage, alle Gesellschaften in den Bedingungen zu vergleichen und somit die Gesellschaft mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis herauszusuchen. Zudem ist davon auszugehen, dass der Profi auch in der Lage ist, die korrekte Versicherungssumme für Sie zu berechnen.

Mehrere einschlägige Zeitschriften (unter anderen „die Welt“) belegen, dass bei der Unfallversicherung bei gleichen Leistungen bis zu 78 % der Beiträge einsparbar sind.

Wollen Sie herausfinden, wo Ihre 78 % Ersparnis steckt? Dann schreiben Sie mir gern eine kurze Nachricht und ich helfe Ihnen dabei, genau das herauszufinden.

Über den Autor:

Peter Hennig

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert