In der Beamtenversorgung gibt es vier verschiedene Phasen, die man unbedingt kennen sollte. Nicht nur, um böse Überraschungen zu vermeiden. Auch weil man damit in der Lage ist, sich selbst optimal (zumindest in der passenden Höhe) abzusichern.
Erfahren Sie in diesem Artikel, welche Phasen das im Einzelnen sind und was das für Sie bedeutet!
1. Phase – Volle Kraft voraus
Sie sind jung, voller Kraft und Tatendrang. Sie üben Ihren Dienst aus und erhalten von Ihrem Dienstherren abhängig von der Besoldungsgruppe und den Jahren der Dienstzugehörigkeit volles Einkommen. Zudem kommen obendrauf noch die Zuschläge, der sogenannte DuZ (Dienst zu ungünstigen Zeiten). Zu diesem Zeitpunkt sind Sie weder durch einen Unfall noch von einer Krankheit in der Ausübung Ihres Dienstes eingeschränkt.
An der Stelle kommt also die Frage auf:
Wie viel Ruhegehalt würden Sie just in dem Moment beziehen, wenn Ihnen nun etwas passieren würde und Sie daraufhin dienstunfähig werden würden?
Die nächste sich anschließende Frage ist:
Wie viel Geld benötigen Sie im Monat, um Ihren Lebensstandard so angenehm zu gestalten, wie Sie es sich wünschen?
Und zu guter Letzt die wesentliche Frage:
Reicht Ihr Ruhegehalt nicht aus, um den Lebensstandard zu gewährleisten? Wie viel Dienstunfähigkeitsrente beziehen Sie aus einer privaten Versorgung und passt es dann in Summe?
P.S. Diese Fragen sind davon ausgehend, dass Sie auch tatsächlich eine Dienstunfähigkeitsabsicherung mit einer echten DU-Klausel haben – und keine BU oder unechte DU-Klausel… Mehr dazu hier
2. Phase – Keinen einzigen Cent vom Dienstherren
Haben Sie gewusst, dass Sie innerhalb der ersten 5 Dienstjahre keinerlei Anspruch an ein Ruhegehalt durch den Staat genießen? Fast alle der über 300 Beamten, die ich im Laufe der Jahre beraten habe, fallen bei dieser Information aus allen Wolken.
Mit anderen Worten:
Wenn Sie noch keine 5 Dienstjahre voll haben, aber im Laufe dieser Zeit dienstunfähig geworden sind, so verlieren Sie das volle Einkommen und bekommen gar nichts.

Ok, das ist nicht ganz korrekt. Sollte der Dienstherr die Diensttauglichkeitsprüfung anordnen und der Amtsarzt daraufhin feststellen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Dienst auszuüben, so können Sie zumindest Hartz IV beantragen. Ja, das ist ein schwacher Trost, aber nunmal die nackte Wahrheit.
Eventuell bekommen Sie eine sogenannte Erwerbsminderungsrente (halbe 18%, volle 36% zum vorherigen Einkommen, also fast Nichts). Das ist abhängig davon, ob Sie in den vergangenen 60 Monaten mindestens 36 Monate lang Rentenversicherungsbeiträge entrichtet haben. Sollte das weniger sein als Hartz IV, so wird ggf. noch aufgestockt. Beides kann man jedoch nicht aufsummieren, heißt, Sie bekommen nur eins von Beiden oder das eine wird mit dem Anderen bis zu einer gewissen Höhe ergänzt, die mit Sicherheit weit unter Ihrem Lebensstandard liegt.
Auch werden Beamte, die aus dem Dienst ausscheiden, in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dabei wird die geleistete Dienstzeit sowie die Höhe der Bruttobezüge aller Gehälter als Berechnungsgrößen herangezogen.
Ich selbst habe mal jemanden kennengelernt, der nach der Ausbildung direkt zum SEK wechselte und noch innerhalb der ersten 5 Dienstjahre dienstunfähig wurde. Er fing sich bei einer Wohnungsdurchsuchung einen Pesterreger ein, was die Ärzte viel zu spät diagnostizierten. Der junge Mann war noch geistig vollauf, ging aber ganz schwer an Krücken, irreversibler Schaden. Sein Dienstherr hat ihm zugesichert für ihn zu sorgen. Ihm zumindest eine Stelle im Innendienst zukommen zu lassen. Das Ende vom Lied: Er wurde aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Gekündigt, einfach so…
Das bedeutet gleichermaßen auch, Sie benötigen vor allem in den ersten 5 Dienstjahren eine bedeutend höhere Absicherung, als danach.
Zur Beamtenversorgung gibt es mehr zu sagen:
Als Dienstjahre zählen nicht nur die Jahre, die Sie nach erfolgreicher Ausbildung bereits hinter sich gebracht haben, nein, auch die Ausbildungszeit wird hier mit angerechnet.
Des Weiteren ist es so, dass auch andere, dem Staat dienenden Zeiten (wie z.B. Wehrdienst), mit angerechnet werden.
Noch etwas Positives: Im Gegenzug zu einem Angestellten, der nach Krankschreibung erstmal 6 Wochen lang volles Gehalt vom Arbeitgeber bekommt, bekommt der Beamte volles Grundgehalt auf unbestimmte Zeit. Es spielt auch keine Rolle, ob der Beamte auf Widerruf, auf Probe oder schon auf Lebenszeit verbeamtet ist.
Auf unbestimmte Zeit bedeutet in diesem Falle aber auch nur, bis der Dienstherr eine Diensttauglichkeitsprüfung anordnet um Ihre Dienstfähigkeit festzustellen.
3. Phase – Beginnender Ruhegehaltsanspruch mit Tendenz nach oben
Haben Sie die dann die 5 Dienstjahre voll, so erhalten Sie beginnend bei ca. 1.200€ ein Ruhegehalt, was im Laufe der Dienstzeit und abhängig vom Grundgehalt steigt.
Das Maximum des Ruhegehalts beträgt jedoch 71,75% vom Grundgehalt.
Das Ruhegehalt zu berechnen ist sehr komplex und weiterhin davon abhängig, ob Sie in einem der Bundesländer verbeamtet sind, oder dem Bund selbst dienen bzw. welchem Besoldungsgesetz Sie dementsprechend unterliegen.
4. Phase- Herzlichen Glückwunsch
Herzlichen Glückwunsch, Sie haben es geschafft und gehen in Pension. Mit dem im Laufe der Dienstzeit erworbenen maximalen Ruhegehalt von 71,75% gehen Sie dann in den Ruhestand aus Altersgründen.
Wenn Sie jetzt denken: Das ist doch prima, dann fehlen mir ja nur noch 28,25% zu meinen vorherigen Bezügen, so muss ich Sie enttäuschen. Denn es ist nicht nur so, dass auch hier ausschließlich das Grundgehalt als Berechnungsgröße dient.
Es ist auch so, dass Sie nicht den gleichen Fehler, wie 99% Ihrer Kolleginnen und Kollegen machen sollten: Jetzt durchzurechnen, welches Kapital Sie im Alter benötigen werden.
Fakt ist, die Kaufkraft wird in 10, 20, 30 oder gar 40 Jahren nicht mehr die Gleiche sein. Was Sie jetzt mit 300€ kaufen können, wird in 40 Jahren anhand der Inflation schon nahezu 1.000€ kosten.
Welches Kapital Sie im Alter also tatsächlich benötigen, hängt nicht nur davon ab, wie hoch Ihr Ruhegehalt sein wird, sondern eben auch, wie der Kaufkraftverlust, Währungskrisen oder gar Währungswechsel, Steuern, Zölle uvm. von statten gehen werden. Und natürlich auch, wie alt Sie gerne werden wollen.
Erfahrungsgemäß benötigen Sie mehr Einnahmen, als Sie in Form eines Ruhegehalts durch den Staat beziehen werden.
Wenn Sie genau wissen wollen, wie hoch Ihre Pensionslücke ist oder auch die Lücke vom Ruhegehalt zu Ihrem gelebten Lebensstandard, so zögern Sie nicht, mich zu fragen.
Ich helfe Ihnen gern bei der Berechnung!
Ihr Peter Hennig
- ehemaliger Polizeibeamter (2007-2013)
- war schon Beamter auf Lebenszeit
- Zertifizierter Spezialist für den öffentlichen Dienst
- Finanzmakler | Versicherungsmakler
- mehr lesen -> hier klicken
